Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Hessen und Rheinland-Pfalz zum Thema „Erhöhter Krankenstand beim Personal“. Die Details hier im Überblick.
Ob Unfall, Baumaßnahme oder technische Störung – die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Lage. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Deutsche Bahn aktuell: Kein Zugverkehr Worms – Bensheim / Biblis
Für Verbindungen im Raum Hessen und Rheinland-Pfalz hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung zum Thema „Erhöhter Krankenstand beim Personal“ herausgegeben. Die Meldung gilt für den Zeitraum „Ab Freitag, 26.05.2023 bis Montag, 29.05.2023“. Das Unternehmen teilt dazu mit:
„Wegen eines erhöhten Krankenstandes beim Fahrpersonal wird der Zugverkehr zwischen Worms und Bensheim sowie zwischen Worms und Biblis ab Freitag, 26.05.2023 bis einschl. 29.05.2023 eingestellt.“
Betroffene Linien:
- RB63 Worms – Bensheim
- RB62 Worms – Biblis
Hinweise und Empfehlungen der Deutschen Bahn in Hessen und Rheinland-Pfalz
In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
„Bitte berücksichtigen Sie die Änderungen im Zugverkehr bei Ihrer Reiseplanung und rechnen Sie auf jeden Fall mehr Reisezeit ein.
Informieren Sie sich kurz vor der Fahrt im DB Navigator oder unter www.bahn.de.
In der Reiseauskunft werden Ihnen alternative Verbindungen angezeigt.
Zusätzlich: Aktuelle Informationen gibt es kostenlos in der Streckenagent-App oder auf Twitter.
Für die Ihnen entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis.
DB Regio AG, Region Mitte“
„Ein Busnotverkehr ist eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass die Busse ohne festen Fahrplan verkehren und eventuell nicht immer unmittelbar am Bahnhof halten können.Die Mitnahme von Fahrrädern ist aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich.“
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) KI-gestützt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
roj/news.de