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Nachdenklicher Fall abgeschlossen: Der Wissenschaftler Tomas Baranauskas verwechselte die Bezeichnung „Kindesmissbrauch“ mit der Meinungsfreiheit und zahlte 9.000 US-Dollar. Euro

365 Nachrichten by 365 Nachrichten
2 Jahren ago
in Wirtschaft
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Nachdenklicher Fall abgeschlossen: Der Wissenschaftler Tomas Baranauskas verwechselte die Bezeichnung „Kindesmissbrauch“ mit der Meinungsfreiheit und zahlte 9.000 US-Dollar.  Euro

Nachdenklicher Fall abgeschlossen: Der Wissenschaftler Tomas Baranauskas verwechselte die Bezeichnung „Kindesmissbrauch“ mit der Meinungsfreiheit und zahlte 9.000 US-Dollar. Euro

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Öffentliche Verleumdung ist keine Meinung oder freie Meinungsäußerung. Eine solche Schlussfolgerung im Oktober. bestätigte, dass das Bezirksgericht Vilnius feststellte, dass Tomas Baranauskas, Doktor der Geschichte, der Menschen im sozialen Netzwerk als „Kinderschänder“ bezeichnete, zur Verantwortung gezogen werden muss. Wegen der Verbreitung unwahrer Informationen und Verleumdungen sprach das Gericht VšĮ „Anglų kalkus studija“ und seiner Managerin Aurelija Paunksna Ignota mehr als 9.000 Euro vom Angeklagten zu. Euro.

Verleumdung wurde mit Meinungsfreiheit verwechselt

„Eine Person hat das Recht, ihre Überzeugungen zu haben und sie frei zu äußern, aber das bedeutet nicht, dass sie eine Person als schwere Straftat bezeichnen kann, nur weil ihre Ansichten anders sind.“ „Diese Gerichtsentscheidung erinnert die Öffentlichkeit einmal mehr daran, dass persönliche Überzeugungen oder mangelnde Toleranz nicht das Recht geben, andere im Schlamm zu begraben“, sagte Anwalt Vaidas Rakauskas, Associate Partner von Averus, der den Geschädigten in dem Fall, VšĮ Anglu kalbos, vertrat studija und Aurelija Paunksna Ignote.

Das Gericht verpflichtete den Täter nicht nur, die von ihm veröffentlichten erniedrigenden und unwahren Nachrichten öffentlich zu dementieren, sondern auch, sowohl privaten als auch juristischen Personen einen immateriellen Schaden in Höhe von insgesamt über 9.000 zu ersetzen. Euro. Zwar versuchte der Bürger auch bei der Umsetzung der Gerichtsentscheidung vor dem Widerlegungstext auf Facebook erneut, seine demütigende Tat zu rechtfertigen und die Schuld auf andere abzuwälzen.

Der Geschädigte beschloss, vor Gericht Gerechtigkeit zu suchen

„Wenn man fünfzehn Jahre lang mit Teenagern arbeitet, wenn man versucht, einen Raum zu schaffen, in dem sich jeder sicher und akzeptiert fühlt, wo es niemanden interessiert, ob man Jude, Schwarzer oder Schwuler ist, weil es keine Rolle spielt.“ Wo du mit nüchternen Chefs über alles reden kannst, was dir am Herzen liegt, sogar über die Dinge, die dich in den tiefsten Tiefen ersticken, und dann kommt eine Zellophanhülle, die dich mit Schuhen und Scheiße beschmiert. Was machst du dann?“, schreibt Aurelija Paunksnė Ignotė öffentlich auf ihrem FB-Account und teilt damit offen die Beeinträchtigung ihres Rufs.

Und er fügt hinzu, dass er beschlossen habe, solche Verleumdungen nicht unbeantwortet zu lassen, und sich an den ersten Anwalt seines Lebens gewandt habe.

Die Meinungsfreiheit gibt Ihnen nicht das Recht zur Verleumdung

Nach Ansicht des Gerichts ist das Posten von Fotos des Facebook-Profils einer Person mit der Aufschrift „Kinderschänder“ und eines Screenshots der Website einer juristischen Person mit der Aufschrift „Organisator eines Kindesmissbrauchscamps“ für jeden vernünftigen Menschen als beleidigend zu verstehen. Nach Einschätzung des Gerichts liegt es auf der Hand, dass es sich hierbei um einen direkten Versuch handelt, eine Person zu verspotten, herabzusetzen, sie mit unwahren Informationen über ein schweres Verbrechen in Verbindung zu bringen und Hass gegen sie zu schüren. Tomas Baranauskas konnte dem Gericht keine Beweise oder Zeugenaussagen vorlegen, die verleumderische Aussagen untermauern würden.

„Die Manifestationen von Homophobie nehmen etwas ab, aber es gibt immer noch viel Hass.“ Einige erlauben es sich, unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit Vorwürfe des Kindesmissbrauchs auf Facebook oder anderswo öffentlich zur Schau zu stellen. Wenn solche Tastaturadler vor Gericht festgehalten werden, fangen sie plötzlich an, ihre Anschuldigungen zu verleugnen oder zu pulverisieren. Je häufiger wir in der Gesellschaft erleben, dass Verleumdung vor Gericht harsche Reaktionen hervorruft, desto verantwortungsvoller werden wir lernen, unsere Zunge zu zügeln. „Die beste Medizin gegen Homophobie besteht darin, den Geldbeutel des Täters zu schonen“, sagte Anwalt Vaidas Rakauskas.

Er erinnerte mich an den Unterschied zwischen Nachrichten und Meinung

Der Anwalt erinnerte noch einmal daran, wie sich Meinung und Wissen unterscheiden und was Meinungsfreiheit ist. Letzteres ist unvereinbar mit kriminellen Handlungen – Aufstachelung zu Hass oder Diskriminierung, Verleumdung und Fehlinformation.

„Meinung ist subjektiv, persönlich und wird nicht als Tatsache dargestellt. Wenn die Meinung jedoch als Tatsache oder Neuigkeit dargestellt wird und dadurch die Ehre und Würde einer anderen Person beeinträchtigt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Klage eingereicht wird. „Ich merke, je weiter es geht, desto mehr Menschen neigen dazu, ihren Ruf vor Gericht zu verteidigen und beleidigende, haltlose Anschuldigungen nicht mehr ungehört zu lassen, sondern Verantwortung dafür einzufordern“, sagte der Anwalt.

Quelle: Thumbs

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