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KOMMENTAR – Thierry Burkart und die Mehrheit des Ständerats wollen die Pressefreiheit beschränken

365nachrichten by 365nachrichten
1 Jahr ago
in Technologie
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KOMMENTAR – Thierry Burkart und die Mehrheit des Ständerats wollen die Pressefreiheit beschränken

KOMMENTAR – Thierry Burkart und die Mehrheit des Ständerats wollen die Pressefreiheit beschränken

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Thierry Burkart und die Mehrheit des Ständerats wollen die Pressefreiheit beschränken

Politiker in Bundesbern verstehen die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Privatsphäre nicht.

Der FDP-Präsident Thierry Burkart sorgt sich um die Erosion der Privatsphäre. Diese nachvollziehbare Angst darf trotzdem nicht in die Einschränkung der Pressefreiheit münden.

Alessandro Della Valle / Keystone

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Thierry Burkart, Mitglied des Ständerats und Präsident der FDP, scheint Angst zu haben. Vielleicht fürchtet er, dass seine persönlichen Daten eines Tages frei einsehbar im Internet kursieren könnten.

Diese Angst ist nicht unbegründet. Wir sollten uns alle vor dem Datenklausel fürchten. Die Zahl der Cyberangriffe in der Schweiz in den letzten zwölf Monaten ist unmöglich zu berechnen, aber es müssen Tausende Angriffe gewesen sein. Angegriffen wurden Bundesämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Unternehmen aus allen Branchen. Lohnabrechnungen, Einwohnerdaten und sogar die Privatadressen von Bundesräten wurden kompromittiert. Auch die NZZ wurde Opfer eines Datenlecks, bei dem personenbezogene und vertrauliche Informationen gestohlen und veröffentlicht wurden.

Sichtung gestohlener Daten bestrafen

Aus diesem Grund hat Burkart im Ständerat vorgeschlagen, dass bereits dem Betrachter gestohlene Daten unter Strafe gestellt werden sollten. Kurz vor Weihnachten hat die Mehrheit des Ständerats diesem Vorschlag zugestimmt.

Der FDP-Präsident und die Mehrheit des Ständerats schiessen damit allerdings weit übers Ziel hinaus. Wenn das Ansehen gestohlener Daten tatsächlich strafbar wird, gewinnt niemand. Am meisten zu verlieren hat allerdings der Schweizer Journalismus. Ein solches Verbot bedeutet eine Gefährdung der Pressefreiheit. Journalistinnen und Journalisten dürften hierzulande nur noch mit Informationen recherchieren, die der Staat, die Wirtschaft oder andere Akteure offiziell bereitstellen.

Die gut informierte Gesellschaft verliert

Doch auch ein besserer Datenschutz für Bürgerinnen und Bürger würde damit nicht erreicht. Wer einem anderen mit einer Information aus illegal erworbenen Daten wirklich Schaden zufügen will, braucht dazu heute keine Presse. Dafür gibt es bessere Kanäle: Blogs, Plattformen wie X oder Instagram. Hier können die Akteure anonym auftreten und auf die Gesetze der Schweiz pfeifen. In letzter Konsequenz würde auch die gut informierte Schweizer Gesellschaft verlieren, da es den Medienschaffenden gesetzlich verboten wäre, zu überprüfen, ob die Behauptungen wahr sind oder ob es sich um Falschinformationen handelt.

Es ist natürlich nicht so, dass politisch und gesellschaftlich relevante Inhalte, die auf illegale Datenhacks zurückzuführen sind, gar nicht mehr in der Schweizer Presse stattfänden. Ein mögliches Schweizer Gesetz könnte nur hiesige Medienschaffende für die Arbeit mit illegal erworbenen Informationen oder Daten bestrafen, nicht aber ausländische Journalisten.

Die Schweiz hat ein spezielles Bankdaten-Gesetz

Vor einigen Jahren ist genau das passiert. Im Zusammenhang mit Bankdaten gilt in der Schweiz seit 2015 bereits ein Gesetz wie nun von Burkart und Co. gefordert. Wer hierzulande über geheime Daten aus einer Schweizer Bank berichtet, dem droht eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren. Das führte Anfang 2022 zu der absurden Situation, dass internationale Medien über ein Datenleck bei der Credit Suisse berichten durften, nicht aber Schweizer Titel, die ebenfalls Zugriff auf die Daten hatten. Sie mussten sich darauf beschränken, das wiederzugeben, worüber die ausländischen Journalisten schrieben. Eine Farce und für die Glaubwürdigkeit und das Renommee der hiesigen Medien schädlich.

Das Geschäft liegt nun beim Bundesrat. Bereits vor der Abstimmung im Ständerat hat er überrascht reagiert und darauf hingewiesen, dass das geltende Recht bereits jetzt „eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Veröffentlichung und dem schützenswerten privaten Interesse der betroffenen Person an Geheimhaltung“ erlaube. Sprichwort: Presseartikel können mit angemessener Begründung schon heute gerichtlich aufgeschoben oder gar verboten werden. Aber in aller Regel ist das gar nicht nötig und kommt nur äußerst selten vor. Auf den meisten Schweizer Redaktionen arbeiten Profis, die sehr gut einschätzen können, wann eine Information gesellschaftlich relevant ist – und wann nicht.

Warum bestehen Burkart und der Ständerat darauf, dass sich der Bundesrat dem Thema nochmals widmet? Das hat wohl mit einer diffusen Angst vor dem nächsten Datenleck zu tun. Sollte diese Angst tatsächlich in einer Beschränkung der Pressefreiheit münden, ist sie mit dem Verständnis endgültig vorbei. Dann herrscht nur Unverständnis.

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