Die Nebenkostenabrechnung ist für Mieter oft ein komplexes Thema – besonders, wenn es um Fristen geht. Wer diese Fristen nicht kennt oder versäumt, kann wichtige Rechte verlieren, etwa das Recht auf Nachzahlung oder Widerspruch. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fristen Sie bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung unbedingt beachten müssen, um Ihre Ansprüche zu sichern. Nebenkosten prüfen lassen lohnt sich – besonders bei unklaren oder zu hohen Abrechnungen.
⏳ 1. Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen und dem Mieter zukommen lassen (§ 556 Abs. 3 BGB). Der Abrechnungszeitraum ist meist das Kalenderjahr.
- Beispiel: Für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024 muss die Abrechnung bis spätestens 31.12.2025 vorliegen.
- Wird die Frist versäumt, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen.
⏳ 2. Frist für den Widerspruch des Mieters
Der Mieter hat nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung ebenfalls 12 Monate Zeit, um Einwendungen zu erheben.
- Versäumt der Mieter diese Frist, verliert er das Recht, Nachforderungen zu bestreiten oder Rückzahlungen zu fordern.
- Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und möglichst mit Belegen untermauert werden.
⏳ 3. Fristen bei Mieterwechsel
Beim Mieterwechsel gelten die gleichen Fristen:
- Der Vermieter muss die Abrechnung für den Zeitraum des Mietverhältnisses innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
- Der Mieter hat ebenfalls 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen.
⏳ 4. Fristen für die Belegeinsicht
Das Recht auf Einsicht in die Belege steht dem Mieter jederzeit im Rahmen der Abrechnung zu, es gibt hierfür keine gesonderte Frist. Allerdings empfiehlt es sich, die Belege möglichst zeitnah anzufordern, um den Prüfprozess nicht zu verzögern.
⏳ 5. Besonderheiten bei verspäteten Abrechnungen
Kommt die Abrechnung verspätet, sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter konnte die Verspätung nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit).
📌 Zusammenfassung
- Vermieterfrist: Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums.
- Mieterfrist: Widerspruch gegen die Abrechnung ebenfalls innerhalb von 12 Monaten nach Zugang.
- Belegeinsicht: Jederzeit möglich, sollte aber zeitnah erfolgen.
- Mieterwechsel: Die gleichen Fristen gelten anteilig für den Mietzeitraum.
- Verspätete Abrechnung: Führt in der Regel zum Ausschluss von Nachforderungen.
Wer diese Fristen kennt und einhält, sichert sich seine Rechte und kann unnötige Kosten vermeiden. Im Zweifelsfall lohnt sich eine professionelle Prüfung der Nebenkostenabrechnung.