Wer beim Surfen den Inkognito-Modus von Chrome nutzt, bleibt sichtbar. Google will nun ein, dabei gesammelte Daten zu vernichten
Dem Suchmaschinenkonzern wurde in einer Klage vorgeworfen, Personen ohne deren Wissen beim Surfen verfolgt zu haben. Nun haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Der Fall erinnert daran, dass private Browser-Modi das eigene Verhalten im Internet nicht verbergen.
Wer verbergen möchte, auf welchen Websites er oder sie sich herumtreibt, wählt den Inkognito-Modus. So heisst beim Browser Chrome von Google der private Modus, bei dem die Online-Aktivitäten nicht auf dem eigenen Gerät gespeichert werden. Dazu gehören etwa der Browser-Verlauf, Cookies oder Informationen, die in ein Online-Formular eingegeben werden. Auch andere Browser wie Firefox oder Safari verfügen über solche Modi.
Der Suchmaschinenkonzern Google hat sich nun bereit erklärt, im Inkognito-Modus gesammelte Daten zu löschen. Doch wie ist Google überhaupt an diese Daten gelangt, wenn man in diesem Modus doch wie angegeben „privat“ unterwegs ist? Das hängt mit einem weitverbreiteten Missverständnis zusammen.
Der private Modus verbirgt das eigene Surfverhalten vor Personen, die dasselbe Gerät nutzen. Das kann nützlich sein, wenn man für die Partnerin oder den Partner ein Geburtstagsgeschenk bestellen will. Nach der Inkognito-Sitzung ist für die andere Person nicht mehr ersichtlich, auf welchen Websites man war und was für Suchbegriffe man eingegeben hat.
Inkognito ist nicht anonym
Was der private Modus eines Browsers jedoch nicht tut, ist, die eigene Identität oder die Online-Aktivitäten im Internet zu verschleiern. Man bleibt sozusagen für Dritte sichtbar. Die Betreiber von Websites sowie Browser- und Internetanbieter können weiterhin Informationen über das Surfverhalten sammeln. Nutzt man den Computer eines Unternehmens, kann der Arbeitgeber alle Fälle auch im privaten Modus überwachen, welche Websites man besucht. Auch Werbeanbieter können das Surfverhalten weiterhin beobachten und analysieren.
Die Funktionsweise der privaten Browser-Modi ist kein Geheimnis. Die Anbieter weisen die Nutzerinnen und Nutzer beim Öffnen eines entsprechenden Fensters darauf hin, wenn auch nicht immer sehr klar.
Dass Google nun eingewilligt hat, Milliarden von im Inkognito-Modus gesammelten Datenpunkten zu löschen, ist das Ergebnis einer Sammelklage aus dem Jahr 2020. Dem Suchmaschinenkonzern wurde darin von Nutzerinnen und Nutzern vorgeworfen, dass er sie nicht ausreichend über die Art der gesammelten Daten informiert und informiert so in die Irre geführt habe. Der Rechtsstreit mündete in einem Vergleich, der am Montag bei einem Bundesgericht in Kalifornien eingereicht wurde. Der zuständige Richter muss ihm noch zustimmen.
Der Wert des Vergleichs, auf den sich die beiden Parteien bereits im Dezember 2023 geeinigt haben, beläuft sich auf 5 Milliarden Dollar. Die Summe ergibt sich aus den Daten, die Google gespeichert hat und die nun nicht vernichtet werden müssen, und jenen Daten, die in Zukunft nicht gesammelt werden können.
Kein Schadenersatz, dafür mehr Informationen
Die nun getroffene Vereinbarung enthält keinen Schadensersatz für einzelne Personen. Ursprünglich wurden in der Klage 5000 Dollar Schadenersatz pro Nutzer gefordert. Der Vergleich ermöglicht es jedoch, Ansprüche in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen. Fünfzig entsprechende Anträge wurden bereits eingereicht.
Der Vergleich sei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung und Wahrung des Rechts auf Privatsphäre im Internet, schreiben die Kläger zur Einigung. Auch Google gibt sich zufrieden. In einer Stellungnahme erklärte ein Sprecher, man sei erfreut, den Rechtsstreit beizulegen. Die vorgebrachten Klagen habe man immer für «unbegründet» gehalten. Die gesammelten Daten dürfen nicht mit einer Person in Verbindung gebracht oder für irgendeine Form der Personalisierung genutzt werden.
Im Rahmen des Vergleichs willigte Google ein, die Cookies von Drittanbietern im Inkognito-Modus fünf Jahre lang standardmäßig zu blockieren. Auch die Art und Weise, wie Google über die Funktionsweise des Inkognito-Modus informiert, muss laut der Vereinbarung geändert werden. Damit hat der Konzern bereits begonnen. Seit Anfang Jahr erscheint beim Öffnen des Inkognito-Fensters ein erster Satz, der ausdrücklich darauf hinweist, dass von den Betreibern der besuchten Websites sowie Google weiterhin Daten erfasst werden können.
Die Informationspolitik zum Modus gab auch innerhalb von Google zu reden, wie im Rahmen der Klage öffentlich gemachte E-Mails zeigen. So wies die Marketingchefin Lorraine Twohill den CEO Sundar Pichai 2019 darauf hin, dass der Inkognito-Modus nicht als „privat“ bezeichnet werden sollte, weil dies „bekannte Missverständnisse zu verschärfen“ droht.
VPN-Dienst bietet Anonymität
Was aber können Nutzerinnen und Nutzer tun, die tatsächlich anonym surfen möchten? Für sie bietet sich die Nutzung eines VPN (Virtual Private Network) an, für das es verschiedene Anbieter gibt. Es lässt sich direkt im Browser über eine Erweiterung – kleine Zusatzprogramme – installieren. Der Dienst ist zwischen dem eigenen Gerät und dem Internet zwischengeschaltet und verschleiert die eigene Identität und verschlüsselt den Datenverkehr.