Wer den kaputten Bildschirm seines iPhones selber durchblättern will, hat nun Zugang zu Ersatzteilen und Werkzeugen von Apple
Apple weitet seine Self-Service-Reparatur auch in der Schweiz aus. Neu wurde das iPhone 15 in das Programm aufgenommen. Was sich für Apple-Kunden verändert.
Im Frühjahr 2022 startete Apple sein Programm zur Self Service Repair in den Vereinigten Staaten. Über das Angebot können Sie originale Ersatzteile, Werkzeuge und Anleitungen für die Reparatur ausgewählter iPhone-, MacBook- oder Mac-Modelle beziehen. Vor einem Jahr kam das Programm nach Deutschland, ab sofort ist es auch in der Schweiz und in Österreich verfügbar.
Ziel der Self-Service-Reparatur ist es laut Apple, den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Optionen an die Hand zu geben, wenn es um das Flicken kaputter Geräte geht. Im Vergleich zur direkten Reparatur durch Apple oder einer durch Apple autorisierten Reparaturwerkstatt handelt es sich bei dem Programm laut Apple allerdings um ein Nischenangebot, das nur von relativ wenigen Personen genutzt wird.
Mit dem Angebot trägt Apple auch dem Erstarken der Bewegung für ein «Recht auf Reparatur» Rechnung. In Kalifornien, wo der iPhone-Hersteller seinen Hauptsitz hat, tritt im Juli 2024 ein Gesetz in Kraft, wonach für alle nach dem 1. Juli 2021 hergestellten Geräte, die über 100 Dollar kosten, während sieben Jahren Ersatzteile angeboten werden müssen. Auch in der EU wird über ein entsprechendes Gesetz debattiert.
Doch was bedeutet das nun für Apple-Kundinnen und -Kunden in der Schweiz? Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Welche Geräte lassen sich in Eigenregie reparieren?
Ab dem 13. Dezember unterstützt Apple neu auch die iPhone-15-Modelle und jene Mac-Computer und -Laptops, die von einem M2-Prozessor betrieben werden. Insgesamt werden nun über die Self-Service-Reparatur 35 Apple-Produkte in 33 Ländern und in 24 Sprachen unterstützt.
Bei den iPhones lassen sich nun alle Modelle seit der 12er-Reihe sowie das iPhone SE der 3. Generation reparieren. Bei den MacBooks Air handelt es sich um jene aus den Jahren 2020 und 2022 sowie das neue MacBook Air mit einer Bildschirmdiagonale von 15 Zoll. Bei den MacBooks Pro sind die 13-Zoll-Varianten aus den Jahren 2020 und 2022 sowie die 14- und 16-Zoll-Varianten aus den Jahren 2021 und 2023 im Programm enthalten. Beim Mac mini sind die Jahrgänge 2020 und 2023 und beim Mac Studio die Jahrgänge 2022 und 2023 im Programm enthalten. Auch der neue Mac Pro ist dabei.
Wie läuft eine Reparatur ab?
Zunächst sollte man sich mit dem Reparaturprozess vertraut machen und das von Apple zur Verfügung gestellte Reparaturhandbuch für das entsprechende Gerät durchlesen. Dort findet man Informationen zu den erforderlichen Schritten sowie den benötigten Ersatzteilen, Werkzeugen und sonstigen benötigten Materialien.
Im Anschluss kann man Ersatzteile von Apple kaufen und das notwendige Werkzeug kaufen oder ausleihen. Dafür muss man beim Kauf sowohl die ID des Reparaturhandbuchs als auch die Seriennummer oder IMEI des zu reparierenden Produkts angeben. Der Self-Service-Reparatur-Store wird von einem Drittanbieter betrieben, der zum Verkauf der Apple-Ersatzteile und Werkzeuge autorisiert ist.
Hat man Ersatzteile und Werkzeuge erhalten, folgt man den Anweisungen im Reparaturhandbuch und führt die Reparatur durch. Für den Tausch des Bildschirms beim iPhone 14 werden 16 Werkzeuge und Materialien benötigt. Dazu gehören etwa Drehmoment-Schraubenzieher, eine beheizte Ausbauvorrichtung für das Display und eine Displaypresse. Das Material wird in zwei Koffern geliefert, die 20 und 16 Kilogramm schwer sind.
Ist die Reparatur durchgeführt, folgt die Systemkonfiguration. Dabei wird das eingebaute Ersatzteil mit der Seriennummer des iPhones verknüpft und freigeschaltet. Geschieht dies nicht, kann es sein, dass bestimmte Funktionen wie Face ID oder Touch ID nicht richtig funktionieren. Ganz zum Schluss schickt man das ausgeliehene Werkzeug sowie die beschädigten Teile an Apple zurück. Letztere werden dann allgemeinüberholt oder sachgerecht entsorgt, und man erhält eine Gutschrift.
Was gilt es zu beachten?
Wer selbst an seinem kaputten Apple-Gerät Hand anlegen will, sollte wissen, dass dabei entstandene Schäden nicht durch die Garantie oder das Apple-Care-Programm abgedeckt sind. Apple empfiehlt die Reparatur nur Personen, die Erfahrungen mit der Reparatur elektronischer Geräte haben. Oft ist die Reparatur direkt durch Apple oder einen autorisierten Partner gar günstiger als die selbst durchgeführte Reparatur. Und man ist dabei hinsichtlich Garantie und allfälliger Folgeschäden erst noch besser abgedeckt.
Für den Tausch eines Bildschirms bei einem iPhone 14 zahlt man beispielsweise in der Schweiz direkt bei Apple 299 Franken. Im Self-Repair-Shop zahlt man für die Ersatzteile bereits 245,61 Franken (nach Abzug der Gutschrift für die Rückgabe des beschädigten Teils). Dazu kommen die Kosten für die Werkzeuge, für die man 52,77 Franken zahlt, wenn man sie für eine Woche ausleiht. Wer am eigenen Gerät herumschrauben will, zahlt sich auch etwas mehr aus.
Gibt es günstigere Alternativen?
Theoretisch könnte man sein Gerät auch von einem nichtautorisierten Reparaturanbieter mit nichtoffiziellen Ersatzteilen flicken lassen. Offiziell unterstützt Apple auch diesen Weg, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die nichtoffiziellen Ersatzteile nicht immer über alle Zweifel erhaben sein werden.
Wer nicht den offiziellen Weg geht, spart zwar Geld – und kann mit dem Ergebnis oft auch zufrieden sein –, hat im Anschluss unter Umständen jedoch mit Fehlermeldungen und abgeschalteten Funktionen zu kämpfen. Der Grund ist, dass nichtoffizielle Ersatzteile nicht über die Systemkonfiguration mit dem Gerät verknüpft werden können.
Für diese Praxis, die auch andere Hersteller verfolgen, wird Apple von Kämpfern für ein «Recht auf Reparatur» kritisiert. Wären die Regeln lockerer, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher weniger zahlen. Die Lebensspanne der Geräte würde sich erhöhen, da sich mehr Leute für eine Reparatur entscheiden würden, anstatt ein neues Gerät zu kaufen.
Apple hingegen verteidigt die Praxis mit Verweis auf den Schutz von Kundinnen und Kunden sowie der eigenen Marke. Ein schlampig eingebautes Ersatzteil, etwa beim Gesichtssensor, könnte die Sicherheit des iPhones beeinträchtigen. Und vermassle einen unabhängigen Anbieter eine Reparatur, werde die Schuld oft doch bei Apple gesucht. Außerdem erleichtert das Registrieren von Ersatzteilen den späteren Verkauf auf dem Secondhand-Markt.