Der Seimas genehmigte die Änderungen des Amateurfischereigesetzes, die neue Sätze für Amateurfischereigenehmigungen festlegten, ein rationelleres Verfahren für die Gewährung von Rechten für die Amateurfischerei regelten und klarere Anforderungen für die Durchführung von Untersuchungen der Fischbestände regelten.
Durch die angenommenen Änderungen wird festgelegt, dass für eine Amateur-Angelerlaubnis zum Angeln in staatlichen Fischereigewässern Folgendes gilt: in denen keine eingeschränkte Fischerei organisiert istwird bezahlt:
1) für zwei Tage – 3 Euro;
2) pro Monat – 10 Euro;
3) für das Jahr – 30 Euro.
Für Hobby-Angelerlaubnis zum Angeln Fische freilassen in staatlichen Fischereigewässern, in denen unorganisiertes begrenztes Angelnwird bezahlt:
1) pro Monat – 10 Euro;
2) für ein Jahr – 25 Euro.
Für eine Amateur-Angelerlaubnis zum Angeln in einem staatlichen Fischereigewässer, für das keine Fanggebietsnutzungserlaubnis ausgestellt wurde und in dem organisiertes begrenztes Angelnmit Ausnahme der begrenzten Fischerei auf Lachs und Smolt, wird Folgendes bezahlt:
1) pro Tag – 5 Euro;
2) pro Woche – 15 Euro;
3) pro Monat – 30 Euro.
Für einmal Eine Amateur-Angelerlaubnis für begrenztes Lachs- und Smoltangeln kostet beim Angeln 15 Euro beim Start alle gefangenen Lachse und Heilbutte – 5 Euro.
Für eine Amateur-Angelerlaubnis zum Angeln für einen Tag im staatlichen Fischereigewässer, zu dem Die Erlaubnis zur Nutzung des Angelgebiets wurde erteilt und in welchem organisiertes begrenztes AngelnEs werden 15 Euro gezahlt.
Eigentümer privater Angelgewässer können die Preise für Amateur-Angelscheine selbst bestimmen in ihnen gehörenden Fischereigewässern.
Einzelpersonen haben das Recht, kostenlos und ohne Amateur-Angelerlaubnis zu angeln bis 18 Jahre (derzeit bis 16 Jahre), Rentner der gesetzlichen Sozialversicherung und Menschen mit Behinderungen, wenn sie über ein Dokument verfügen, das diesen Anspruch bestätigt. Mit den angenommenen Änderungen wurde den Bewohnern des Bezirks Rusnė die Gewährung kostenloser Fischereirechte in den Gewässern des Nemunas-Delta-Regionalparks verweigert.
Es wurde festgestellt, dass die Entscheidung über die Versteigerung des Rechts zur Nutzung des Fischereigebiets in einem staatlichen Fischereigewässer mit einer Größe von mehr als 100 ha nur getroffen werden kann, wenn in diesem Fischereigewässer verfahrensgemäß Untersuchungen zum Fischbestand durchgeführt wurden vom Umweltminister frühestens zwei Jahre vor der Entscheidung festgelegt werden.
Das Verfahren zur Erteilung von Amateur-Angelgenehmigungen wird vom Umweltminister festgelegt.
Änderungen des Amateurfischereigesetzes (Projekt Nr. XIVP-3108(2)) wurden von 74 Mitgliedern des Seimas angenommen, 37 stimmten dagegen und 19 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Das Gesetz tritt im Jahr 2024 in Kraft. 1. Januar Amateur-Angelscheine, die vor Beginn des folgenden Jahres erworben wurden, sind bis zu dem darauf angegebenen Datum gültig.
Quelle: Thumbs